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Donnerstag, 1. Oktober 2009

Grundversorgung zu Kommunen

Obwohl den Gemeindeordnungen nach die Gemeinden "die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus" sind, stehen ihnen trotz vieler aufgegebener Verpflichtungen nur bescheidene Eigensteuern wie beispielsweise Gewerbe- und Grundsteuer zu. Für den Rest sind sie auf Umlagen und Zuweisungen von Kreis, Land und Bund angewiesen. Ein Staatsaufbau von oben nach unten, nicht umgekehrt.
So manche Gemeinde hat in den vergangenen Jahrzehnten Eigenbesitz, also das Eigentum aller Bürger, ganz oder teilweise verscherbelt. Dabei geht es nicht nur um Gebäude, sondern auch um Strom, Wasser und Abwasser. Zum Teil hat man sich wegen eines kurzfristigen Vorteils sogar auf Deals mit amerikanischen Unternehmen und Rückmietung eingelassen.
Dass das nicht alles so locker geht, wie Politiker, Kämmerer und Bürgermeister und früher Stadtdirektoren sich das gedacht haben, mussten sie zum Teil bei der Finanz- und Wirtschaftskrise erfahren. Dabei ist es mit allen Versorgungseinrichtungen einfach: Sie gehören in die Hand der Kommune. Das hat weder etwas mit Sozialismus noch mit Kapitalismus zu tun. Die Grundeinrichtungen sind ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge, einer der großen Aufgaben von Kommunen. Nicht Gewinnsucht, sondern Kostendeckung, einschließlich Rücklagen für Reparaturen und Erneuerungen, sind gefragt. Dazu gehört auch eine vernünftige Bezahlung der Mitarbeiter analog anderer Beschäftigter ohne Sonderrechte. Tatsächlich aber gibt es Stadt- oder gemeindliche Versorgungswerke, die am Jahresende aus den Gewinnen Boni an Mitarbeiter und höhere an die Geschäftsleitung ausschütten. Es gibt Aufsichtsratmitglieder, die auch bei Sparkassen und anderen Einrichtungen eventuell anders stimmen, als der Rat der Gemeinde vorschlägt oder sich der Stimme enthalten. Sie sitzen aber in diesen Gremien, weil sie ein Mandat der Bürger haben. Schwer verständlich. Sofern nicht einmal zufällig oder gut recherchiert Medien Wind von einer Sache bekommen, läuft in diesen Gremien alles unter Ausschluss der Öffentlichkeit - obwohl die Bürger ganz oder teilweise die Eigner sind. Wie auch sonst oft in Politik und Behörden, hat man gerade auch hier, eben ab Gemeindeebene, den Wortlaut "Republik", also "res publica", öffentliche Angelegenheit, irgendwie missverstanden.
Immer stellt sich auch die Frage der Netze bei leitungsgebundenen Leistungen. In der Regel haben die Bürger zumindest einen Teil davon gezahlt, und zwar durch so genannte Baukostenzuschüsse, die beim Neubau und Anschluss erforderlich waren. Aber davon redet niemand mehr.
Die Bürger sind gewohnt, bereit und verpflichtet, für ihren Ver- und Gebrauch an Wasser, Abwasser, Strom und Erdgas die Kosten zu tragen. Aber das Aufkommen muss neutral sein. Viele Preise würden dann sicher sinken, wenn es einmal nicht um "Gewinn" ginge. Deshalb wird es Zeit, nach neuen Lösungen zu suchen. Nicht überall einfach, weil hier und da vieles gar nicht mehr in öffentlicher Hand ist.

Donnerstag, 2. Juli 2009

Eingemeindungen: 40 Jahre Frust

Zumindest die öffentlich-rechtlichen Medien wiesen jetzt darauf hin: 40 Jahre kommunale Neugliederung. Mancher Politiker oder Bürgermeister sieht das mit Wohlwollen. Viele Bürger können sich auch jetzt nicht damit anfreunden. Wenn auch sicherheitshalber von der Politik bereits in manchen Landesverfassungen als "Neuordnungsmöglichkeit" festgelegt, fehlte es oft schon in der Verfassung an der Bürgerbeteilung, am urdemokratischem Prinzip.
Bereits 1966 hatten die Politiker damit begonnen, kleinere Gemeinden einfach größeren einzuverleiben. Das passierte 1969 eben nochmals und Anfang der 70er-Jahre erneut. In manchen Fällen völlig außerhalb des Bürgerinteresses. Es entsprach auch in keinem Fall dem Grundsatz vieler Gemeindeordnungen: "Die Gemeinden sind die Grundlagen des demokratischen Staatsaufbaus". Die Bürger der betroffenen Gemeinde konnten wie in Nordrhein-Westfalen nicht abstimmen. Der Souverän, das Volk, musste die Entscheidungen hinnehmen.
So blieb manchen Gemeinden, auch denen, denen es gut ging und die eine große "freie Spitze", also durch gute Wirtschaft Geld für alle möglichen frei verfügbaren Maßnahmen im Sozial-, Kultur- und Sportbereich hatten, nur die aufgezwungene Angliederung an größere Gemeinden. So einige Gemeinden prozessierten, teils sogar bis zum Landesverfassungsgericht, meist aber erfolglos. In Nordrhein-Westfalen wollten zu Beispiel Eiserfeld und schon früher Kaan-Marienborn die einverleibung nicht hinnehmen, in Hessen zum Beispiel einige Ulmtalorte.
Viele Gemeinden hätten sich wahrscheinlich weit besser entwickelt, als es seit Jahrzehnten im Konglongemerat der größeren Gemeinde oder Stadt ist. Der Kostenspareffekt ist ohnehin zu hinterfragen, weil die öffentlich Angestellten und Beamten ohnehin übernommen werden mussten und die Rathäuser als "Außen"- oder "Orts"-Behörde erhalten blieben. Andererseits bedingt aber eine größere Gemeine durch die höhere Einwohnerzahl auch höhere Bezüge für Bürgermeister oder früher Stadtdirektoren, mehr besser bezahlte Beigeordnete und Dezernten. Daher wird es für die öffentlichen Kassen nicht einmal ein Nullsummenspiel gewesen sein, sondern eine höhere Belastung. Aber sicher: Es is tdavon auszugehen, dass mancher davon auch profitierte.
Dabei ist es, ob Wasserversorgung, Abwasser oder Müllentsorgung, ohnehin kein Vorteil, weil man schon vorher Arbeitsgemeinschaften und gemeinsame überkommunale Betriebe bilden konnte, es so gehandhabt wurde und noch immer wird.
Dieses Prinzip, einfach selbstständige Gemeinden oder Kreise zusammenzulegen, hat man seit der Wende auch gleich der "DDR" übergestülpt. Zurzeit geht es wieder um Zusammenlegungen von Orten und Kreisen. Wenn die Bürger es wollen, ist es in Ordnung, wenn sie "zwangseingemeindet" werden, wie früher, zeigt es einmal mehr, dass Änderungsbedarf an der Rechtslage besteht und zugleich eine stärkere Demokratisierung durch Volksentscheide vorangetrieben wird.