Donnerstag, 6. August 2009

Klarheit in der Werbung

SI August 2009. Produkte, Dienstleistungen, Personen, Wahlprogramme: Vieles wird beworben. Der Markt ist riesig. So sinnvoll das Werben für die Absatzförderung ist, muss für den Leser, Hörer, Zuschauer, den Nutzer, die Klarheit zur beworbenen Ware gegeben und vor allem eindeutig erkennbar sein.
Was da in den vergangenen Wochen allein bezüglich Schinken-, Käse- und Fischimitaten zu lesen war, macht keinen Kommentar mehr erforderlich. Das ist einfach nur schlimm. Problematisch bleiben nach wie vor die kleinstgedruckten Kosten und Vertragshinweise, zum Beispiel bei Handyangeboten, und auch so manches verlockende Reiseangebot im bunten Katalog entpuppt sich beim näheren Hinschauen vor Ort als eben nicht verlockend. Verschleierung oder Darstellung mit blumigen Worten oder einfach Nichthinweise führen zu den oberflächlich meist nicht erkennbaren tatschlich wichtigen Kundeninformationen. Aber die Gesetze und ihre Lücken scheinen vieles herzugeben, so dass auch den Verbaucherschützern oft nur bleibt, mahnend auf solche Unarten hinzuweisen.
Der Verbraucher kann aber selbst dazu beitragen, durch gezielten Kauf die Umsätze solcher Produkte zu stärken, die eindeutig und klar beschrieben sind, bei denen Zutaten oder Vertragsbedingungen auch ohne Lupe lesbar sind und die Inhalt und Angebot auf einen Blick deutlich machen, ohne Hintertürchen und Fallstricke im Kleingedruckten.
Man sollte meinen, dass Klarheit zur Werbung gehört und Produkte gewissen ethischen Ansprüchen genügen sollten, von der Produktion, dem Mittel- und Menscheneinsatz bis zur werbenden Anpreisung. Man sollte es meinen, aber die Tatsachen sind leider zum Teil anders.