Alles Natur. .Ein großer Teil dieses wunderschönen Tales, die Schwarzach im Defereggental, gehört bereits zum Nationalpark Hohe Tauern. Natürliche Energiegewinnung wie "Wasser zu Strom" ist hier angesagt. (Foto: presseweller)
Wahlen in der EU teils mit geringer Beteiligung - Entscheidungen greifen bis auf die Lokalebene
15. April 2016.
(DiaPrw). Das Refenderum, die Volksbefragung, in den Niederlanden hat
dazu geführt, dass allen Medienverkündigungen nach rund 62 Prozent
der Wähler gegen das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine gestimmt
haben. Anscheinend wollten die Wähler damit auch gleich – oder
besonders? – ein Zeichen setzen gegen die EU-Bürokratie, die bis
ins letzte Dorf Regeln vorgibt. Das ist aber hier nur Spekulation. Zur Volksbefragung und Ergebnis gab es einige kritische Stimmen. Bei
allen Kritikern ist eines der Argumente, dass nur 32 Prozent der
Wahlberechtigten zur Urne gegangen sind. Und? Schauen Sie einmal auf
allgemeine Zahlen zu Wahlen, dann wird klar, wie vorgeschoben solch eine Argumentation ist.
Kritische Stimmen zu Wahlen setzen oft dort ein, wo einem die Entscheidung selbst, ob persönlich, Partei oder Institution, nicht passt. In der Schweiz gibt es zu vielen
möglichen Entscheidungen ein Volksvotum. Gut. In Deutschland wurde die Bevölkerung weder zu EU-Beitritt noch zu Euro befragt. Nicht gut bei so grundsätzlichen Dingen.
Die Regelungen in
den deutschen (Bundes-) Ländern zu Volksbegehren sind unterschiedlich. Es gibt Mindestkriterien, was in Ordnung ist. Warum zum Beispiel ein Gemeinderat die "Zulässigkeit" verneinen kann, obwohl sich die Befragung im Endeffekt gerade eventuell gegen eine oder beabsichtigte Entscheidung der Mandatare stellen oder auch zu bestimmten Themen, Baulichkeiten usw. Stellung beziehen will, ist zu hinterfragen. Mein Demokratieverständnis ist direkter.
Holland-Referendum und andere
Holland-Referendum und andere
Rund 32 Prozent
der Niederländer haben abgestimmt. Die zugänglichen Statistiken
zeigen, dass in Holland bei der vorigen EU-Wahl gerade einmal 37
Prozent (%)der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben, in
manchen Ländern rund 30 % und in vielen noch weit weniger. Wahl
nicht gültig? In Deutschland haben wir Wahlen zu Bürgermeister- und
Landratsämtern, teils mit geringer Beteiligungsquote. Umgerechnet auf die
Wahlberechtigten könnte solch ein Bürgermeister oder Landrat
eventuell mal gerade 18 Prozent der Stimmberechtigten im Votum auf sich vereinen. Der
vertritt nun die Stadt oder den Kreis?! Das heißt, dass es so bei uns ohne Wenn und Aber rechtens ist! Andererseits ist es auch so, dass wir geringe Wahlbeteiligungen in anderen Ländern seltsamerweise als "zu gering" qualifizieren und kommentieren. Ansonsten wären aber andere verfassungsmäßige Regelungen erforderlich, einschließlich der Demokratie-Definition.
Europa, EU und GB-Votum
In Zeitungen/ Medien wird häufig zu Europa berichtet. Gemeint ist aber oft die EU. Die EU ist nicht Europa im
Gesamtbild. Von 47 europäischen Staaten – teils mit europäischem
Teil – repräsentiert die EU gerade einmal 28 Länder. Auf die
Teilnehmerzahl des Euro-Raumes und diese Währung wollen wir hier
nicht eingehen. Wie wir aus vielen Gesprächen mit Bürgern wissen,
leidet diese EU doch auch daran, dass Vorgaben der EU-Kommission selbst teils bis ins letzte Dorf und in jeden Haushalt
reichen. In Osttirol zum Beispiel ging und geht es noch um das Programm "Natura 2000", was gegebenenfalls Einschränkungen der Bewirtschaftbarkeit bringt und hinter dem Teile der Bevölkerung gar nicht stehen. Aber man muss nicht weit schauen. Der Blick ins eigene Haus genügt. Außer den inzwischen alten Bananen-Sachen waren auch Glühlampen für die EU ein Thema - Umstellung seinerzeit auf "Energiesparlampen" mit eventuell Quecksilbergehalt. Da gibt es jetzt aber besssere Lösungen. Aktuell sind es unter anderem die Energiesparlabel auf Heizungen und Co. Hoch lebe die Bürokratie - oder was? (Mehr dazu im nächsten Blog). Da hatten wir schon und haben wir noch den Energieausweis. Vielleicht gibt es inzwischen nachweisbare große Energieeinsparungen angesichts dieses Papierstücks?! Wir wissen es nicht. In manchen Gebäuden, zum Beispiel öffentlichen, wird er wohl ausgehangen. Man kann sich kaum vorstellen, dass viele Besucher dieser Gebäude sich den Aushang anschauen. Wozu auch?
Rund um die EU stehen viele Fragen rund um Demokratie und EU-Zuständigkeit an. Nach Holland sind jetzt die Augen auf Großbritannien und deren Bürgervotum gerichtet. Je nach Ausgang und egal wie wird sich die Frage stellen, wie wieder dezentraler entschieden werden kann: sinnvolle Gemeinschaftsprojekte einerseits, höchste eigenstaatliche Souverenität andererseits.
Jürgen Weller
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