Zumindest die öffentlich-rechtlichen Medien wiesen jetzt darauf hin: 40 Jahre kommunale Neugliederung. Mancher Politiker oder Bürgermeister sieht das mit Wohlwollen. Viele Bürger können sich auch jetzt nicht damit anfreunden. Wenn auch sicherheitshalber von der Politik bereits in manchen Landesverfassungen als "Neuordnungsmöglichkeit" festgelegt, fehlte es oft schon in der Verfassung an der Bürgerbeteilung, am urdemokratischem Prinzip.
Bereits 1966 hatten die Politiker damit begonnen, kleinere Gemeinden einfach größeren einzuverleiben. Das passierte 1969 eben nochmals und Anfang der 70er-Jahre erneut. In manchen Fällen völlig außerhalb des Bürgerinteresses. Es entsprach auch in keinem Fall dem Grundsatz vieler Gemeindeordnungen: "Die Gemeinden sind die Grundlagen des demokratischen Staatsaufbaus". Die Bürger der betroffenen Gemeinde konnten wie in Nordrhein-Westfalen nicht abstimmen. Der Souverän, das Volk, musste die Entscheidungen hinnehmen.
So blieb manchen Gemeinden, auch denen, denen es gut ging und die eine große "freie Spitze", also durch gute Wirtschaft Geld für alle möglichen frei verfügbaren Maßnahmen im Sozial-, Kultur- und Sportbereich hatten, nur die aufgezwungene Angliederung an größere Gemeinden. So einige Gemeinden prozessierten, teils sogar bis zum Landesverfassungsgericht, meist aber erfolglos. In Nordrhein-Westfalen wollten zu Beispiel Eiserfeld und schon früher Kaan-Marienborn die einverleibung nicht hinnehmen, in Hessen zum Beispiel einige Ulmtalorte.
Viele Gemeinden hätten sich wahrscheinlich weit besser entwickelt, als es seit Jahrzehnten im Konglongemerat der größeren Gemeinde oder Stadt ist. Der Kostenspareffekt ist ohnehin zu hinterfragen, weil die öffentlich Angestellten und Beamten ohnehin übernommen werden mussten und die Rathäuser als "Außen"- oder "Orts"-Behörde erhalten blieben. Andererseits bedingt aber eine größere Gemeine durch die höhere Einwohnerzahl auch höhere Bezüge für Bürgermeister oder früher Stadtdirektoren, mehr besser bezahlte Beigeordnete und Dezernten. Daher wird es für die öffentlichen Kassen nicht einmal ein Nullsummenspiel gewesen sein, sondern eine höhere Belastung. Aber sicher: Es is tdavon auszugehen, dass mancher davon auch profitierte.
Dabei ist es, ob Wasserversorgung, Abwasser oder Müllentsorgung, ohnehin kein Vorteil, weil man schon vorher Arbeitsgemeinschaften und gemeinsame überkommunale Betriebe bilden konnte, es so gehandhabt wurde und noch immer wird.
Dieses Prinzip, einfach selbstständige Gemeinden oder Kreise zusammenzulegen, hat man seit der Wende auch gleich der "DDR" übergestülpt. Zurzeit geht es wieder um Zusammenlegungen von Orten und Kreisen. Wenn die Bürger es wollen, ist es in Ordnung, wenn sie "zwangseingemeindet" werden, wie früher, zeigt es einmal mehr, dass Änderungsbedarf an der Rechtslage besteht und zugleich eine stärkere Demokratisierung durch Volksentscheide vorangetrieben wird.
Donnerstag, 2. Juli 2009
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